Die größten Hindernisse bei der
Kranken- und Pflegekostenabrechnung
Wir wissen wie schwer es sein kann,Ihre vertraglich zugesicherten Leistungen zu erhalten.
Sie gehen zum Arzt und
werden behandelt.
Anschließend erhalten Sie
mehrere Rechnungen.
Sie setzten sich mit allen
Rechnungen selber auseinander.
Sie wickeln den
Zahlungsverkehr ab.
Rechnungen aufbewahren,
um mit Erstattungen abzugleichen.
Die Kosten werden oft nicht in
voller Höhe erstattet.
Das erledigen wir für Sie
Siekümmernsich um Ihre Gesundheit und wir übernehmen die Abrechnungmit der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung.
Sie gehen zum Arzt und
werden behandelt.
Ihre Arztrechnungen
kommen zu uns.
Wir sorgen dafür, dass
Sie Ihre tariflichen
Leistungen auch erhalten.
Wie funktioniert der
Abrechnungsservice der KVA+?
Der Abrechnungsservice der KVA+ bietet Ihnen ein breites Leistungsspektrum, das individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Dabei entscheiden Sie selbst, welcher Tarif am besten zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, können Sie diesen telefonisch, per Mail oder über ein Formular bei uns unverbindlich anfragen.
Wir senden Ihnen im Anschluss daran Ihre Vertragsunterlagen über den von Ihnen präferierten Kanal (E-Mail/Post) zu und sind selbstverständlich jederzeit telefonisch für Sie erreichbar.
Haben Sie sich für unseren Service entschieden, senden Sie die unterschriebenen Vertragsunterlagen inklusive der benötigten Anlagen zurück an uns.
Sobald alle Vertragsunterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, freuen wir uns, Sie als Mandant herzlich willkommen zu heißen und Ihnen mit unserem Service zu helfen.
Unsere Preise für Sie
Die Abrechnungspakete der KVA+ sind unabhängig vonIhrem Alter oder Rechnungsaufwand.
€49,-
Einrichtungsservice: 150€
✔ Abrechnung PKV
✔ Rechnungen unbegrenzt
✔ Rezepte unbegrenzt
✔ Archivierungsservice
✔ Online Portal
✔ Anspruchsprüfung
✔ Persönliche Betreuung
✔ und mehr
€59,-
Einrichtungsservice: 150€
Treuhandkonto: 100€
✔ Abrechnung PKV
✔ Rechnungen unbegrenzt
✔ Rezepte unbegrenzt
✔ Archivierungsservice
✔ Online Portal
✔ Anspruchsprüfung
✔ Persönliche Betreuung
✔ Treuhandservice
✔ und mehr
Pflege ohne Beihilfe
€89,-
mit Pflegegrad 1
Einrichtungsservice: 250€
✔ Abrechnung PKV
✔ Rechnungen unbegrenzt
✔ Rezepte unbegrenzt
✔ Archivierungsservice
✔ Online Portal
✔ Anspruchsprüfung
✔ Persönliche Betreuung
✔ Treuhandservice
✔ und mehr
Pflege ohne Beihilfe
€139,-
mit Pflegegrad 2 + 3
Einrichtungsservice: 250€
✔ Abrechnung PKV
✔ Rechnungen unbegrenzt
✔ Rezepte unbegrenzt
✔ Archivierungsservice
✔ Online Portal
✔ Anspruchsprüfung
✔ Persönliche Betreuung
✔ Treuhandservice
✔ und mehr
Pflege ohne Beihilfe
€169,-
mit Pflegegrad 4 + 5
Einrichtungsservice: 250€
✔ Abrechnung PKV
✔ Rechnungen unbegrenzt
✔ Rezepte unbegrenzt
✔ Archivierungsservice
✔ Online Portal
✔ Anspruchsprüfung
✔ Persönliche Betreuung
✔ Treuhandservice
✔ und mehr
Häufig gestellte Fragen
Wir haben weitere Fragen offen gelassen?Informieren Sie sich hier oder rufen Sie uns jederzeit an.
Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung von ärztlichen Leistungen stets über die GOÄ, wenn keine andere Gebührenordnung greift. Die Rechnungen werden von uns an die zuständige private Krankenversicherung verschickt und die Erstattungen überprüft; dadurch erhalten Sie Ihre tariflichen Leistungen.
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, allerdings ermittelt das Bundesamt für Gesundheit regelmäßig, wie lange es dauert, bis eine Erstattung erfolgt. Im Durchschnitt sind dies etwa 10 Tage. Die Unterscheide zwischen den Krankenversicherungen sind sehr groß. Braucht eine private Krankenversicherung bei vielen Mandanten zu lange, so wird sie durch das Bundesamt für Gesundheit ermahnt. Wir stehen Ihnen bei dem gesamten Prozess tatkräftig zur Seite und sorgen dafür, dass Sie Ihre tariflichen Leistungen auch erhalten.
Um Rechnungen bei der zuständigen Beihilfestelle einreichen zu können, ist es nötig einen Beihilfeantrag zu stellen. Wir von der KVA+ übernehmen den gesamten Abrechnnungsprozess, sowie die Antragsstellung für Sie. Dadurch können Sie sich auf die Genesung konzentrieren.
Die Beihilfe ist das spezielle Krankenversicherungsergänzungssystem für Beamte. Es dient der Unterstützung zum privaten Krankenversicherungstarif und bezuschusst somit die Gesundheitsversorgung. Die Beihilfesätze belaufen sich in der Regel auf: 50 Prozent für Beamte, 70 Prozent für Rentner und Ehepartner und 80 Prozent für Kinder. Für die übrigen Teile der Krankheitskosten ist die private Krankenversicherung (PKV) zuständig.
Wir kümmern uns um die Beantragung des Pflegegeldes bei der zuständigen privaten Pflegeversicherung in höhe Ihres Pflegegrades. Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie mtl. 316€, mit Pflegegrad 3 mtl. 545€, mit Pflegegrad 4 mtl. 728€, mit Pflegegrad 5 mtl. 901€. Mit
Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Die Abrechnung von Pflegeleistungen verläuft analog zur Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung und Beihilfe.
Wir reichen für Sie die entstanden Pflegeleistungen zur Erstattung bei der privaten Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung und Beihilfestelle ein und überprüfen, ob die Leistungen korrekt nach Ihrem individuellenTarif erstattet wurden. Dabei ist es egal, ob es sich um vollstationäre Pflege-, Kombinationspflege-, Pflegesach- oder Abulante Pflegeleistungen handelt.